Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 15.04.21 - gültig ab 19.04.21
"Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten ist nur im Freien und nur alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung."