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AKTUELLE CORONA-RICHTLINIEN 19.04.2021

Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 15.04.21 - gültig ab 19.04.21


"Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten ist nur im Freien und nur alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung."

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